Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Laufzeit
  4. Exklusivvereinbarung
  5. Interessenkollision
  6. Haftung
  7. Kenntnis
  8. Kauf statt Miete / Miete statt Kauf
  9. Exposé/Geheimhaltung
  10. Fälligkeit der Provision
  11. Zurückbehaltungsrecht
  12. Streitbeilegung
  13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Unternehmens Immobilien Kreuzer, Inh. Frank Kreuzer (nachfolgend „Makler“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Makler abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas Anderes schriftlich vereinbart.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welche überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, welche bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit zustande. Dabei kann es sich um Kauf/Verkaufsobjekte oder Miet-/ Vermietungsobjekte handeln.

Dem Kunden ist bewusst, dass für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit eine Provisionsforderung anfällt. Für das Entstehen der Maklerprovision sowie der Mehrwertsteuer gelten die gesetzlichen Regelungen.

  1. Laufzeit

Der Vertrag wird auf 6 Monate geschlossen, es sei denn es ergibt sich aus den Umständen eine abweichende Vereinbarung.

  1. Exklusivvereinbarung

Der Vertrag ist exklusiv, d.h. der Kunde ist nicht dazu berechtigt, während der vorstehend unter 3. benannten Laufzeit ab Zustandekommen des Vertrags ein/en anderen/s Makler/Maklerbüro mit der Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit zu dem Vertragsobjekt zu beauftragen, für welches der Vertrag geschlossen wurde.

Bei schuldhafter Zuwiderhandlung besteht ein Anspruch auf Schadensersatz für etwaige sich daraus ergebende Schäden.

Auch ist der Kunde nicht berechtigt, mit dem Eigentümer/Vermieter bzw. potenziellen Käufer/Mieter direkt Kontakt aufzunehmen und zur Umgehung dieses Vertrages/der Provision selbst zu verhandeln.

Besichtigungen sind ausschließlich zusammen mit dem Makler führen.

  1. Interessenkollision

Wir prüfen stets, ob eine Interessenkollision vorliegt und sind – sofern dies nicht gegeben ist – frei von weiteren Vertragsschlüssen mit Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter.

  1. Haftung

Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Eine Haftung für falsch übermittelte Daten kann nicht übernommen werden. Wir erhalten diese von unseren Vertragspartnern sowie Dritten, sofern diese zur Auskunft befugt sind. Die Haftung für die jeweiligen Auskünfte übernehmen diese Personen.

  1. Kenntnis

Sofern dem Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt oder die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils (Vorkenntnis) bereits bekannt sind, oder der Kunde diese Kenntnis während obiger Laufzeit von einer dritten Person erlangt, so ist diese Kenntnis unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Werktagen ab Kenntnis mitzuteilen.

  1. Kauf statt Miete / Miete statt Kauf

Sofern statt eines Kaufvertrags ein Mietvertrag oder umgekehrt aufgrund unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird, ist unabhängig davon eine Provision fällig. Es gilt der übliche Maklerlohn gem. § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

  1. Exposé/Geheimhaltung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vom Makler erstellten Exposés und darin enthaltenen objekt-/vertragsbezogenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Die Informationen sind ausschließlich für den/die jeweilige/n Kauf/Verkauf, Vermietung oder Anmietung bzw. für die hieran beteiligten Personen bestimmt.

Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, wenn hierdurch ein Schaden entstanden ist, z.B. der Erfolg der Vermittlung scheitert.

Sollte durch die unbefugte Weitergabe solcher Informationen ein Vertrag außerhalb der bisherigen Interessenten/Verkäufer/Vermieter entstehen, so besteht der Schaden in der entgangenen Provision.

  1. Fälligkeit der Provision

Der Provisionsanspruch ist gem. § 652 Abs. 1 BGB fällig mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages, sofern der Hauptvertrag auf der vertragsgemäßen Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit beruht.

Dem Kunden obliegt die Pflicht zur Mitteilung, wann und zu welchen Bedingungen der Hauptvertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde.

Eine aufschiebende Bedingung ist dabei bedeutungslos.

  1. Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden obliegt ein Zurückbehaltungsrecht aus derselben Tätigkeit nach den gesetzlichen Bedingungen.

  1. Schlichtung

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Delmenhorst. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Delmenhorst, 01.11.2020

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